HAUS- UND BADEORDNUNG | BADEHAUS WERFENWENG

 BADEORDNUNG

§ Das BADEHAUS WERFENWENG ist eine Einrichtung, die jedem Besucher ein Höchstmaß an Erholung, Entspannung und Spaß bereiten soll.

§ Diese Badeordnung soll darüber hinaus Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit garantieren.

§ Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte im BADEHAUS WERFENWENG, schließen Sie einen Badebesuchsvertrag ab und erkennen damit die nachfolgende Badeordnung rechtsverbindlich als Vertragsinhalt an.

§ Das BADEHAUS WERFENWENG steht dafür ein, dass die Anlagen vorschriftsgemäß errichtet, bedient und gewartet werden und alle geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

§ Weitere Verpflichtungen des BADEHAUSES WERFENWENG bestehen nicht.

 

BETRIEBSZEITEN

§ Es gelten die Öffnungszeiten laut Aushang bzw. laut Mitteilung durch die MitarbeiterInnen des BADEHAUSES WERFENWENG.

§ Die Badezeiten richten sich nach den gelösten Tarifen. Bei Überschreitung ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen.

§ Das Ende der Öffnungszeiten des BADEHAUSES WERFENWENG entnehmen Sie ebenfalls den Aushängen bzw. Mitteilungen unserer MitarbeiterInnen. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses.

 

ZUTRITT

§ Bei Überschreitung der zulässigen Besucheranzahl kann der Zutritt weiterer Besucher untersagt werden. Diesfalls ist mit Wartezeiten zu rechnen.

§ Keinen Zutritt zur Anlage haben Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen mit Hautausschlägen oder offenen Wunden oder anstoßerregenden Krankheiten sowie Personen, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

§ Bei anderen Erkrankungen ist im eigenen Interesse ein Arzt zu konsultieren, ob eine Bade- und Saunabenutzung zulässig ist.

§ Das BADEHAUS WERFENWENG behält sich das Recht vor, Badebesuchern, deren Zulassung zum Besuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

§ Die Mitnahme von Tieren ist aus hygienischen Gründen untersagt.

 

VIDEOÜBERWACHUNG

§ Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Bereiche des BADEHAUS WERFENWENGs teilweise kameraüberwacht.

 

EINTRITTSKARTEN / DATENTRÄGER

§ Die Benutzung der Anlage ist nur mit einem gültigen Eintrittsticket laut Preisliste zulässig. Die Preisliste ist Teil der Badeordnung. Grundsätzlich können gelöste Tickets nicht zurückgenommen werden.

§ Die Weitergabe von gekauften Tickets an andere Personen ist nicht zulässig.

§ Dauerkarten sind personenbezogen und nicht übertragbar.

§ Die Eintrittsgebühr ist an der Kasse zu den jeweils gültigen Preisen (laut Aushang) und Tarifbestimmungen zu bezahlen. Der Kassabeleg ist zu überprüfen und aufzubewahren.

§ Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ Für Dauerkarten (wie Jahres-, Saisonkarten etc.) ist ein mehrmaliger Zutritt pro Tag möglich. Für alle anderen Tarifkarten besteht nur ein einmaliger Zutritt.

§ Alle Leistungen / Konsumationen im gesamten Bereich des BADEHAUSES WERFENWENG werden bargeldlos über den Datenträger verrechnet. Der anfallende Betrag ist im Nachhinein, vor Verlassen der Anlage, an der Kassa zu bezahlen.

§ Der Zutritt in das BADEHAUS WERFENWENG ist nur durch das Drehkreuz mit dem gültigen Datenträger möglich. Der Datenträger ist während der gesamten Dauer des Besuchs sicher aufzubewahren.

§ Beim Verlassen der Anlage ist der Datenträger nach erfolgter Abrechnung an der Kassa wieder zurückzugeben. Bei Verlust des Datenträgers ist ein Betrag mit Kassabeleg in Höhe von 15,00 EUR und ohne Kassabeleg von 100,00 EUR zu bezahlen.

§ Der Datenträger ist gleichzeitig der Schlüssel zum Versperren des Spintes.

§ Für Badeleihartikel ist eine Benutzungsgebühr zu entrichten.

§ Eine missbräuchliche, unsachgemäße Benutzung oder Verlust der Wäsche verpflichtet zum Schadenersatz.

§ Mit dem Lösen eines Eintritts entsteht kein Anspruch einer Sitz- oder Liegemöglichkeit und Sonnenschirmes.

 

RABATTE UND PREISREDUKTIONEN

§ Grundsätzlich wird kein doppelter Rabatt gewährt – es kann immer nur eine Vergünstigung in Anspruch genommen werden.

§ Instandhaltungsbedingte Schließungen von Einzelattraktionen berechtigen zu keiner Preisreduktion.

 

AUFSICHT

§ Nichtschwimmer und Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit einer Begleit- und Aufsichtsperson das BADEHAUS WERFENWENG betreten.

§ Die Erziehungsberechtigten haben zudem dafür Sorge zu tragen, dass Kinder weder gefährdet noch verletzt werden, oder dass sie andere Gäste gefährden oder belästigen bzw. Sachbeschädigungen verursachen.

§ Für die Aufsicht über Kinder, Minderjährige, NichtschwimmerInnen und behinderte Personen haben die für diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.B. Erziehungsberechtigten, Angehörigen oder entsprechende Aufsichts- oder Pflegepersonen) entsprechend zu sorgen. Bei Benutzung der Attraktionseinrichtungen gilt verstärkte Aufsichtspflicht.

§ Kleinkinder: Aus hygienischen Gründen haben alle Kinder unter 3 Jahren eine Schwimmwindel (swimpant) zu tragen.

§ Kinderwägen können nur bis ins Foyer mitgenommen werden

 

FÜR KINDER UND JUGENDLICHE GELTEN EINGESCHRÄNKTE ZUGANGSMÖGLICHKEITEN

§ Jugendschutz: Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (insbesondere Gebote oder Verbote bezüglich Alkoholkonsum, Rauchen, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, Aufenthalt an öffentlichen Orten) sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten.

 

SCHULEN, VEREINE UND GRUPPENBESUCHE

§ Bei Gruppenbesuch hat die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Schulen die Lehrer, bei Vereinen und anderen Organisationen der zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen (Anwesenheitspflicht!). Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Besuches anwesend zu sein und haben der Aufsichtspflicht nachzukommen.

§ Diese Aufsichtspersonen haben mit dem Aufsichtspersonal des BADEHAUSES WERFENWENG das Einvernehmen zu pflegen, um zu gewährleisten, dass der übrige, normale Betrieb durch den Gruppenbesuch nicht gestört wird.

 

AUFBEWAHRUNG PERSÖNLICHER GEGENSTÄNDE

§ Der Datenträger zum Öffnen und Schließen des Spintes ist sorgsam zu verwahren bzw. es wird empfohlen, diesen am Handgelenk zu befestigen.

§ Gefundene Gegenstände sind bitte an der Kassa abzugeben.

§ Bitte keine Wertsachen unbeaufsichtigt liegen lassen.

§ Das BADEHAUS WERFENWENG haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen bzw. Wertgegenständen.


GESUNDHEITSSCHUTZ / HYGIENE

§ Nur der Garderobenbereich darf mit Straßenschuhen und Straßenbekleidung betreten werden. Die Anlage ist mit üblicher, hygienisch einwandfreier Badebekleidung (z.B. Badeanzug, Bikini, Badehose udgl.) zu benutzen.

§ Wir bitten unsere Gäste zu ihrer eigenen Sicherheit außerhalb der Becken rutschfeste Badeschuhe zu tragen. Badeschuhe können in unserem Shop gekauft werden.

§ Duschen: Jeder Besucher ist aus hygienischen Gründen verpflichtet, sich vor Betreten der Schwimmbecken gründlich zu reinigen.

§ Die Benutzung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badekleidung in den Schwimmbecken sind untersagt. Im Interesse der Reinhaltung des Badewassers ist sparsame Anwendung der Kosmetika erforderlich.

§ Das Rasieren, Tönen und Färben der Haare sowie Mani- und Pediküre ist in der gesamten Anlage untersagt.

§ Die Gäste sind im gesamten Bereich der Anlage zu größter Sauberkeit verpflichtet. Für Abfälle (Dosen, Papier, Zigarettenreste, Speisereste etc.) sind die vorgesehenen Abfallbehälter zu verwenden. Bei mutwilligen Verunreinigungen kann ein Reinigungsentgelt eingehoben werden.

§ Aus hygienischen Gründen werden keine Wäscheschleudern aufgestellt. Das Auswinden nasser Badewäsche ist nur über Waschbecken bzw. in den Duschen erlaubt.

§ Im Bistro bestellte Speisen und Getränke dürfen nur im dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden.

 

GEFÄHRDUNG UND BELÄSTIGUNG

§ Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Gäste unterbleibt.

§ Lärmen und sonstige Belästigungen anderer Gäste sind im Interesse der Erholung und Entspannung zu unterlassen – ebenso die Verwendung von Sport- und Spielgeräten (wie Flossen), Radioapparaten, Handys, Smartphones etc. Die in öffentlichen Einrichtungen üblichen Anstandsregeln sind zu beachten.

§ Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist strengstens verboten!

§ Es ist untersagt, zerbrechliche Gegenstände, Gläser, Flaschen, etc. in den Bade- und Saunabereich mitzubringen.

§ Das Rauchen ist ausschließlich im Freien (an ausgewiesenen Raucherplätzen) erlaubt.

 

EINRICHTUNGEN

§ Das Reservieren von Liegen und Bänken ist nicht gestattet.

§ Jeder Besucher darf nur eine Sitz- oder Liegefläche beanspruchen. Wird diese nicht benützt, ist eine längerfristige Reservierung durch Auflegen von Handtüchern, Taschen udgl. nicht gestattet. Im Bedarfsfall dürfen diese Gegenstände von den MitarbeiterInnen entfernt werden.

§ Gästen ist das Betreten von Maschinen- und Geräteräumen nicht erlaubt. Im BADEHAUS WERFENWENG befindliche Anlagen und Geräte dürfen nicht in Betrieb genommen werden, sofern nicht die Inbetriebnahme ausdrücklich gestattet ist.

§ Alle Einrichtungen sind sorgsam zu benutzen. Bei Beschädigung und Verunreinigung bzw. Verlust von Gegenständen des Inventares ist Ersatz zu leisten (Wiederbeschaffungskosten bzw. Schadenersatz).

§ Die Abgrenzungen des Anlagegeländes dürfen nicht er- oder überklettert werden; Zuwiderhandlungen werden als Besitzstörung geahndet.

§ Alle Anlagen und Einrichtungen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden (z.B. Kinderplanschbecken, Wasserrutschen).

§ Bei Störung, Mangel- oder Schadhaftigkeit einer Anlage, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, wird umgehend die Benutzung der gestörten Anlage auf gehörige Weise eingeschränkt oder untersagt. Es besteht kein Anspruch auf Reduzierung oder Rückerstattung des Eintrittspreises.

§ Das Hineinspringen ist wegen zu geringer Beckentiefe in allen Becken strengstens verboten.

§ Bei nahenden Unwettern sind die Außenschwimmbereiche aus Sicherheitsgründen rechtzeitig zu verlassen.

 

HAFTUNG / AUFSICHT / ANWEISUNGEN

§ Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen der MitarbeiterInnen uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Badebesucher der Meinung ist, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.

§ Wer die Badeordnung bzw. Benutzungsverbote für bestimmte Einrichtungen (z.B. Rutsche, Sauna, etc.) missachtet oder sich den Anweisungen der MitarbeiterInnen widersetzt, andere Gäste belästigt oder den Betrieb stört, kann zum Verlassen der Anlage ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes unter Wahrung aller weitergehenden Ansprüche angehalten werden. In besonderen Fällen kann ein zukünftiges Besuchsverbot ausgesprochen werden. Dauer- und Mehrfachkarten können unter diesen Voraussetzungen durch das BADEHAUS WERFENWENG einseitig gekündigt werden.

§ Das BADEHAUS WERFENWENG und damit ihre MitarbeiterInnen sind weder in der Lage noch dazu verpflichtet, Kinder, Minderjährige, körperlich oder geistig behinderte Personen und NichtschwimmerInnen zu beaufsichtigen.

§ Das BADEHAUS WERFENWENG ermöglicht den Gästen, die Einrichtungen der Anlage im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene Gefahr zu benützen.

§ Es ist weder der Anlage noch den Mitarbeitern möglich, Badeunfälle generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des auf dem Anlagengelände ausgeübten Sportes verbundenen Gefahren.

§ Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Besuchers durch andere Gäste oder sonstige, nicht zu den MitarbeiterInnen gehörende Dritte.

§ Das BADEHAUS WERFENWENG haftet nur für solche Schäden, die es oder ihre MitarbeiterInnen dem Besucher durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges, und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat. Das BADEHAUS WERFENWENG übernimmt keine Haftung für Schäden durch von Gästen mitgebrachte Gegenstände an Dritten.

§ Das BADEHAUS WERFENWENG haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benutzungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen der MitarbeiterInnen, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt, insbesondere durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden.

§ Bei winterlicher Witterung kann es zu einem eingeschränkten Winterdienst auf den Außenflächen und in den Garten- und Außenbeckenbereichen des BADEHAUS WERFENWENGs kommen. Die Benutzung bei winterlicher Witterung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

 

SPEZIELLE BESTIMMUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DER WASSERWELT

§ Im Indoor-Kinderbecken steht eine Rutsche zur Verfügung.

§ Die Verhaltensregeln sind entsprechend Piktogrammen und Beschreibungen (wie z.B. Rutschhaltung) unbedingt einzuhalten.

§ Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr!

§ Das Aufstehen während des Rutschens ist verboten.

§ Der Rutschen Auslauf ist nach dem Rutschen sofort zu verlassen!

§ Für Schäden an der Badebekleidung wird nicht gehaftet.

 

SPEZIELLE BESTIMMUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DES SAUNABEREICHS

§ Die Sauna ist eine gemischte Sauna für Damen und Herren.

§ Der gesamte Saunabereich ist eine textilfreie Zone (keine Badebekleidung). Nach Beendigung des Saunabades, einschließlich der dazu erforderlichen Abkühlungsphase, ist ein Bademantel bzw. ein Handtuch umzulegen. Ausgenommen hiervon ist die Textilsauna.

§ Die Verwendung von Smartphone oder Tablet udgl. ist im gesamten Saunabereich verboten.

§ Glasflaschen und andere Gegenstände aus Glas dürfen nicht mitgenommen werden.

§ Schaben, kratzen, bürsten und anderes „Hantieren“ (z.B. rasieren) in der Sauna ist nicht gestattet.

 

VERHALTEN VOR DEM SAUNAGANG

§ Jeder Saunabesucher verpflichtet sich, vor Beginn des Saunabades die Brauseanlagen zur Körperreinigung zu benützen und die Toilette aufzusuchen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten der Sauna abzutrocknen.

 

VERHALTEN IN DER SAUNA

§ Die Benutzung der Saunakammer ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet, um einen direkten Kontakt des Körpers (einschließlich Füße) mit dem Holz zu vermeiden.

§ Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu unterlassen. Das Liegehandtuch ist beim Verlassen der Saunakammer mitzunehmen.

§ Aus hygienischen Gründen darf als Unterlage nur ein ausreichend großes Badetuch aufgelegt werden. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht in die Saunakammer mitgenommen werden.

§ Jegliches Trocknen von Handtüchern oder Badewäsche in der Saunakammer oder auf Heizkörpern anderer Räume ist nicht gestattet.

§ Bei Benutzung der Sauna hat der Saunabesucher zu beachten, dass unterschiedlich hohe Temperaturen (bis 40°C am Fußboden und bis 100°C an der Decke) für einzelne Saunaräume charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten.

§ Das Besteigen der Saunabänke hat so behutsam zu erfolgen, dass Unfälle bzw. Belästigungen anderer Saunagäste vermieden werden.

§ Um die Saunawärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist jede körperliche Betätigung auf ein Minimum zu reduzieren. Die Rücksicht auf andere Personen, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten.

§ Gespräche sind auf das Nötigste zu beschränken.

§ Es ist strengstens verboten, selbst und ohne jegliche Zustimmung, eines Saunameisters einen Saunaaufguss zu machen.

§ Das Nichteinhalten kann zum Verlassen der Anlage ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes unter Wahrung aller weitergehenden Ansprüche angehalten werden.

§ In besonderen Fällen kann ein zukünftiges Besuchsverbot ausgesprochen werden. Dauer- und Mehrfachkarten können unter diesen Voraussetzungen durch das BADEHAUS WERFENWENG einseitig gekündigt werden.

§ Die Aufenthaltsdauer in der Sauna richtet sich nach dem eigenen Behagen bzw. der empfohlenen Verweildauer (lt. Beschreibung im jeweiligen Eingangsbereich der Saunakammer). Übertreibungen können zu gesundheitlichen Komplikationen führen.

 

VERHALTEN IM FREIEN

§ Bei Besuch der Saunen / Dampfbäder im Innenbereich wird empfohlen, von der Saunakammer aus auf dem kürzesten Weg den Außenbereich aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf den Kreislauf verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht. Von Gymnastik oder Stillstehen wird abgeraten.

 

VERHALTEN NACH DER SAUNA

§ Benützen Sie nach der Saunakammer die vorhandenen Abkühleinrichtungen.

§ Die Verwendung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen der Saunameister erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper auftreffenden Kaltgusses (sogen. Blitzguss) ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Saunagästen durchgeführt werden.

§ Eine Wasservergeudung sollte unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Duschen – zur wechselseitigen Benutzung – sollte unterlassen werden.

§ In den Ruheräumen ist auf absolute Ruhe zu achten. Die Benutzung der Liegen ist nur mit Bademantel oder Badetuch gestattet.

§ Ärztlicherseits wird empfohlen, den durch die Saunabenutzung eintretenden Flüssigkeitsverlust durch Getränke, die Minerale enthalten, zu kompensieren.

 

ERSTE HILFE

§ Die MitarbeiterInnen des BADEHAUSES WERFENWENG leiten bei einem Unfall im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein. Erste Hilfe Materialien stehen im Bedarfsfall beim Bademeister zur Verfügung. Bei Unfällen ist jeder Besucher laut Gesetz verpflichtet, bis zum Eintreffen qualifizierter Rettungskräfte Erste Hilfe zu leisten.

§ Unfälle sind in jedem Fall den MitarbeiterInnen des BADEHAUSES WERFENWENG sofort zu melden.

 

NOTFALLNUMMERN

Rettung  Tel. Notruf:  144

Polizei  Tel. Notruf:  133

Feuerwehr Tel. Notruf: 122

 

Vielen Dank für die Beachtung und Einhaltung.

Stand: 04-2026

 

Das Team des BADEHAUSES WERFENWENG